Baugutachter Achim

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Svenja Rohlfs Achim

Svenja Rohlfs

Bausachverständige und Baugutachterin

Zum Wischkamp 24
28832 Achim
Tel: 04202 993 90 80
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Qualifikation

  • Maler- und Lackierermeisterin
  • Sachverständige im Maler- und Lackiererhandwerk
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter B. Sc. Tobias Diekmann Achim
B. Sc.

Tobias Diekmann

Bausachverständiger und Baugutachter

Uphoffstraße 16
28832 Achim
Tel: 04202 993 90 80
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Qualifikation

  • Bachelor of Science Bauingenieurwesen
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV)
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • Gebäudeenergieberater (HWK Hannover)
  •  Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden TÜV Rheinland geprüft (PersCert TÜV Rheinland)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Achim stehen Ihnen:

  • Frau Svenja Rohlfs
  • B. Sc. Herr Tobias Diekmann
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Svenja Rohlfs, B. Sc. Herr Tobias Diekmann, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Achim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Achim kommen bzw. sich nicht in Achim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Achim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Südöstlich von Bremen gelegen, befindet sich die größte Stadt und die selbstständige Gemeinde Achim im Landkreis Verden in Niedersachsen. Die Stadt liegt in der Mittelweserniederung am Rand der Achim-Verdener Geest und unweit entfernt lassen sich naturbelassene Moore finden. Achim gliedert sich in zwei Ortschaften: Bollen und Embsen und weiterhin in sieben Ortsteile: Achim, Baden, Badenermoor, Bierden, Borstel, Uesen, Uphusen. Die Stadt hat eine Fläche von 68,06 km² und ca. 32.379 Einwohner. Achim ist durch seine zentrale Lage in Niedersachsen und die unmittelbare Nähe zur Freien Hansestadt Bremen eine der wirtschaftsstärksten Städte im norddeutschen Raum. Achim bietet eine Vielzahl von Angeboten für verschiedene Freizeitaktivitäten an, wie zum Beispiel die verschiedenen Rad- und Wandertouren zur reetgedeckten Achimer Windmühle und zur St.-Laurentius Kirche. Zudem bietet Achim entspannte Schiff- und Grillfahrten auf der Weser zwischen Bad Karlshafen und Bremen an, bei denen die natürliche Landschaft vom Wasser aus zu sehen ist.

Wichtige Anlaufstellen

Stadtverwaltung:
Obernstraße 38
28832 Achim

Liegenschafts- und Bauamt:
Obernstraße 38
28832 Achim

Grundbuchamt:
Obernstraße 40
28832 Achim

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